Gemeinsames DGPPN-/DGGPP-Zertifikat
" Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik"
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) und die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie (DGGPP) vergeben gemeinsam an ihre Mitglieder auf Antrag das Zertifikat "Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik“.
In Anbetracht der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer stetig zunehmenden gerontopsychiatrischen Expertise für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung von alten und häufig multimorbiden Patienten soll die Vergabe des Zertifikats einen Beitrag zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität leisten.
Dem einzelnen Mitglied soll dies ermöglichen, sich über die Facharzt-Anerkennung hinaus eine besondere fachliche Kompetenz durch externe Überprüfung bestätigen zu lassen. Bei der Umsetzung des Zertifikates unterstützen sich die Fortbildungsakademie der DGPPN und die Deutsche Akademie für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie e.V.
Anforderungen:
Die Vergabe des Zertifikats ist an die folgenden Bedingungen
geknüpft:
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder
- Facharzt für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder
- Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie.
- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- entweder eine mindestens einjährige hauptamtliche Tätigkeit
auf einer im Behandlungsprofil ausgewiesenen
gerontopsychiatrischen Station. (Während der Weiterbildungszeiten
für die oben
erwähnten Facharztbezeichnungen abgeleistete Tätigkeiten
auf einer gerontopsychiatrischen Station sind
anrechenbar)
- oder eine mindestens zweijährige regelmäßige
Behandlung von gerontopsychiatrischen Patienten,
davon mindestens ein Jahr nach
dem Abschluss der Facharztweiterbildung
-
Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte
für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können das
Zertifikat erhalten, wenn sie eine der beiden genannten Anforderungen
zusätzlich zu ihrem, während der Facharzt-Weiterbildung
absolvierten, psychiatrischen Jahr nachweisen.
Die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung soll im Rahmen einer Festanstellung, belegt durch Zeugnis des Chefarztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie, in einem Allgemein- oder Fachkrankenhauses oder einer Universitätsklinik geleistet werden (Musterzeugnis). Gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeiten in Alten- oder Pflegeheimen oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit anderer Settings kann im Einzelfall auf Antrag entschieden werden.
Gefordert ist der Nachweis theoretischer Kenntnisse über:
- Allgemeine
Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie
und -psychosomatik (40 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden).
Diese Kenntnisse können im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben
worden sein.
- Spezielle Grundlagen der Gerontopsychiatrie,
-psychotherapie und -psychosomatik (60 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden).
Hierfür können bis zu 20 Stunden Literaturstudium angerechnet
werden.
- 60 Stunden (geronto-)psychotherapeutische Einzelgespräche als Teil des Behandlungskonzeptes, davon mindestens die Hälfte der Stunden bei Patienten mit einer psychosomatischen Erkrankung (Erkrankung mit psycho-somatischer oder somato-psychischer Wechselwirkung).
- Bei zwei gerontopsychiatrischen Patienten müssen jeweils mindestens 10 Therapiestunden abgeleistet werden.
- Die Behandlung hat unter Supervision eines nach den üblichen Kriterien anerkannten Supervisors zu erfolgen.
- Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patienten absolviert wurden.
Hinweise zum Antragsverfahren:
Der Antrag auf Erteilung des Zertifikats
ist ausschließlich
per E-Mail in Form eines PDF's an
zertifikat@dggpp.de
zu richten.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Antrag per E-Mail einzureichen, können Ihre Unterlagen bei der DGGPP-Geschäftsstelle entsprechend bearbeitet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 50 Euro.
Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe
von 300 Euro erhoben.
Nach Antragseingang
erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und
eine Rechnung.
Erst nach Zahlungseingang
wird Ihr Antrag bearbeitet.
Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens.
Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen
oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller
zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung
in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik einladen.
Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen
eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich.
Ein
Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats
besteht nicht.
Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
bei begründeter Ablehnung des Antrags.
Anforderungen / Unterlagen (unbedingt als PDF-Dateien per E-Mail) :
1. Antragsformular mit Nachweis der Mitgliedschaft in der DGPPN und/oder
DGGPP (Mitgliedsnummer)
2. Approbationsurkunde
3. Facharzt- Anerkennung
4. Curriculum vitae
5. Nachweis der mindestens
einjährigen hauptamtlichen oder mindestens
zweijährigen nebenamtlichen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen
und gerontopsychosomatischen Tätigkeit
- bei Chefärzten oder niedergelassenen Ärzten durch eine
ausführliche Darstellung als Selbsterklärung
- bei angestellten Ärzten in Form eines Zeugnisses des Chefarztes/Facharztes
mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie
und Psychotherapie.
Der Nachweis (Musterzeugnis)
soll eine ausführliche Stellungnahme
zur bzw. Beschreibung der fachlichen Eignung für die gerontopsychiatrische,
gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeit
enthalten. Außerdem muss ersichtlich sein, wie die gerontopsychiatrische,
gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische
Behandlung in der Struktur der Institution,
an der die Fort- und Weiterbildung abgeleistet wurde (Klinik, Facharztpraxis
etc.), verankert ist.
6. Nachweis der selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen
und gerontopsychosomatischen Befundung, Behandlung, und Dokumentation
von 150 Patienten (Bitte dazu Anlage zum Zeugnis / zur Selbsterklärung
verwenden).
7. Nachweis der geforderten Theoriestunden
(chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,
getrennt nach Allgemeiner
und Spezieller Gerontopsychiatrie, -psychotherapie
und –psychosomatik.
Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind
in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).
8. Nachweis (geronto-)psychotherapeutischer Verfahren (Auflistung Psychotherapie).