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Gemeinsames DGPPN/DGGPP- Zertifikat

"Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik "

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde DGPPN und die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie (DGGPP) vergeben gemeinsam an ihre Mitglieder auf Antrag das Zertifikat " Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik“.

In Anbetracht der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer stetig zunehmenden gerontopsychiatrischen Expertise für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung von alten und häufig multimorbiden Patienten soll die Vergabe des Zertifikats einen Beitrag zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität leisten.

Dem einzelnen Mitglied soll dies ermöglichen, sich über die Facharzt-Anerkennung hinaus eine besondere fachliche Kompetenz durch externe Überprüfung bestätigen zu lassen. Bei der Umsetzung des Zertifikates unterstützen sich die Fortbildungsakademie der DGPPN und die Deutsche Akademie für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie e.V.

Anforderungen:

Die Vergabe des Zertifikats ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

o Antragsteller müssen Mitglied der DGPPN und/oder der DGGPP sein.

- Antragsteller müssen über eine Facharztanerkennung in einem der untenstehenden Gebiete sowie
  über eine Psychotherapie-Qualifikation verfügen.
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder
- Facharzt für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder
- Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie.
- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

o Nachweis der Weiter- und Fortbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik,
   und zwar

- entweder eine mindestens einjährige hauptamtliche Tätigkeit auf einer im Behandlungsprofil ausgewiesenen
  gerontopsychiatrischen Station. (Während der Weiterbildungszeiten für die oben erwähnten Facharztbezeichnungen
  abgeleistete Tätigkeiten auf einer gerontopsychiatrischen Station sind anrechenbar).
- oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Behandlung von gerontopsychiatrischen Patienten, davon
  mindestens ein Jahr nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung.
- Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  können das Zertifikat erhalten, wenn sie eine der beiden genannten Anforderungen zusätzlich zu ihrem,
  während der Facharzt-Weiterbildung absolvierten, psychiatrischen Jahr nachweisen.
  Die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung soll im Rahmen
  einer Festanstellung, belegt durch Zeugnis des Chefarztes in einem Allgemein- oder Fachkrankenhauses oder einer
  Universitätsklinik geleistet werden . Gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und
  gerontopsychosomatische Tätigkeiten in Alten- oder Pflegeheimen oder Einrichtungen der medizinischen
  Rehabilitation können angerechnet werden.
  Über die Anrechenbarkeit anderer Settings kann im Einzelfall auf Antrag entschieden werden. Gefordert ist ein
  Nachweis theoretischer Kenntnisse über:
- Allgemeine Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (40 Stunden, gemäß Anlage 1).
  Diese Kenntnisse können im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben worden sein.
- Spezielle Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (60 Stunden, hierfür können bis
  zu 20 Stunden Literaturstudium angerechnet werden, Inhalte gemäß Anlage 2)


o Weiterhin ein Nachweis der selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen
   Befundung, Behandlung und Dokumentation von 150 Patienten, die in der Regel 65 Jahre oder älter waren (gemäß Anlage 3).

o Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Gebühr für die Bearbeitung ihres Antrags in Höhe von 300 Euro auf folgendes
   Konto

   Empfänger: DAGPP/DGPPN
   Deutsche Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf
   BLZ 300 606 01
   Konto-Nr.: 0 107 315 945

   entrichtet haben. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht.

Der Antrag auf Erteilung des Zertifikats ist per E-Mail an eine der Geschäftsstellen zu richten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen, unbedingt als pdf-Files, beizufügen:

o Curriculum vitae

o Approbationsurkunde

o Facharzt- Anerkennung

o Nachweis der mindestens einjährigen hauptamtlichen oder mindestens zweijährigen nebenamtlichen gerontopsychiatrischen,
   gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Tätigkeit

- bei angestellten Ärzten in Form eines Zeugnisses des Chefarztes/ Fachärzte mit Weiterbildungsbefugnis
- bei Chefärzten oder niedergelassenen Ärzten durch Selbsterklärung.

Das Zeugnis (s. Anlage 5: Musterzeugnis ) soll eine ausführliche Stellungnahme zur bzw. Beschreibung der fachlichen Eignung für die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeit enthalten. Außerdem muss ersichtlich sein, wie die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung in der Struktur der Institution, an der die Fort- und Weiterbildung abgeleistet wurde (Klinik, Facharztpraxis etc.), verankert ist.

o Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, getrennt nach
   Allgemeiner und Spezieller Gerontopsychiatrie, - psychotherapie und – psychosomatik. Kopien der Teilnahmebescheinigungen
   sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen)

o Nachweis der selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Befundung,
   Behandlung, und Dokumentation von 150 Patienten

- bei angestellten Ärzten in Form eines Zeugnisses des Chefarztes/ der Fachärzte mit Weiterbildungsbefugnis ;
- bei Chefärzten oder niedergelassenen Ärzten durch Selbsterklärung.

o Nachweis der Mitgliedschaft in der DGPPN und/oder DGGPP

o Nachweis der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr

Antragsteller erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihres Antrags und innerhalb von drei Monaten einen Bescheid. Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.

Übergangsbestimmungen: Anlage 4

 

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Letzte Änderung am 27.01.2012 10:24
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